AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der genannten Hebamme Monika Heßler.

1. Kurse (Rückbildung/Geburtsvorbereitung)

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und bei Selbstzahlerinnen direkt mit der Teilnehmerin. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen und der Kursteilnehmerin in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich hierbei nach der Hebammengebührenverordnung. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Zusendung der Anmeldebestätigung per Mail durch die Hebamme. Kursabsagen werden bis 14 Tage vor Kursbeginn akzeptiert, danach wird die gesamte Kursgebühr der Teilnehmerin in Rechnung gestellt, sofern keine andere Teilnehmerin den Platz belegt. Frauen, die privat versichert sind, sollten sich im Vorfeld wegen der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Die Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass eine Whatsapp-Gruppe zur schnelleren Kommunikation eingerichtet wird.

2. Kurs "Fit in der Schwangerschaft"

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Überweisung der Kursgebühr. Kursabsagen werden bis 14 Tage vor Kursbeginn akzeptiert, danach wird die gesamte Kursgebühr fällig, sofern keine andere Teilnehmerin den Platz belegt. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass eine Whatsapp-Gruppe zur schnelleren Kommunikation in der Gruppe eingerichtet wird.

3. Terminverlegung/ Termine in der Hebammenpraxis 

Da die Hebammen  berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

4. versäumte Termine durch die Leistungsempfängerin

Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch (auch AB möglich) abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin nach der Hebammengebührenverordnung, in Rechnung.


5.
Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.

6. Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängigvon der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3  BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Bankverbindung der Hebamme

Bankverbindung: Monika Heßler; Deutsche Bank; DE04 4287 0024 0300 6335 00; Name und evtl. Kursnummer oder Fehlzeiten-Pauschale