Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der genannten Hebamme Monika Heßler.
1. Kurse (Rückbildung/Geburtsvorbereitung)
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und bei Selbstzahlerinnen direkt mit der Teilnehmerin. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen und der Kursteilnehmerin in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich hierbei nach der Hebammengebührenverordnung. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Zusendung der Anmeldebestätigung per Mail durch die Hebamme. Kursabsagen werden bis 14 Tage vor Kursbeginn akzeptiert, danach wird die gesamte Kursgebühr der Teilnehmerin in Rechnung gestellt, sofern keine andere Teilnehmerin den Platz belegt. Frauen, die privat versichert sind, sollten sich im Vorfeld wegen der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Die Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass eine Whatsapp-Gruppe zur schnelleren Kommunikation eingerichtet wird.
2. Kurs "Fit in der Schwangerschaft"
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Überweisung der Kursgebühr. Kursabsagen werden bis 14 Tage vor Kursbeginn akzeptiert, danach wird die gesamte Kursgebühr fällig, sofern keine andere Teilnehmerin den Platz belegt. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass eine Whatsapp-Gruppe zur schnelleren Kommunikation in der Gruppe eingerichtet wird.
3. Terminverlegung/ Termine in der Hebammenpraxis
Da die Hebammen berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
4. versäumte Termine durch die Leistungsempfängerin
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch (auch AB möglich) abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin nach der Hebammengebührenverordnung, in Rechnung.
5. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.
6. Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängigvon der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Bankverbindung der Hebamme
Bankverbindung: Monika Heßler; Deutsche Bank; DE04 4287 0024 0300 6335 00; Name und evtl. Kursnummer oder Fehlzeiten-Pauschale
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.